HAUSORDNUNG UND MIETVERT

Mietvertrag

Zwischen dem Gastgeber des Quartiers „u szkota“ - Aleksander Giej, Anschrift: Jelenia Gora 58-570, Straße: Mysliwska 3c, oder Personen, die den Gastgeber vertreten, und dem Gast (später als Mieter genannt) wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1. Gegenstand des Mietvertrages ist eine Unterkunft in der Ortschaft: Jelenia Gora, Straße: Mysliwska 3c. Die Unterkunft besteht aus einem Raum mit einem Schlafplatz für maximal 2 Personen sowie Zugang zu sanitären Einrichtungen.

2. Die Unterbringung erfolgt auf der Grundlage des Agro-Tourismus und wird solange an den jeweiligen Mieter-/in vermietet, wie sie gebucht wurde, um eine bestmögliche Erholung zu gewährleisten.

3. Der Gastgeber bietet zusammen mit der Unterkunft Folgendes an:

Zugang zu dem Erholungs- und Freizeitgelände, Parkmöglichkeiten für PKW.

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4. Der Vertrag wird mit der Bestätigung beider Seiten geschlossen, jedoch erst, nachdem der Mieter eine Kaution in Höhe von 50% der geschätzten Kosten für den Aufenthalt geleistet hat. Der Restbetrag der geplanten für den Aufenthalt Kosten, wird in Höhe von 50% des Wertes am letzte Tag Ihren Aufenthalts beglichen.

4a. Kosten werden ausschließlich per Banküberweisung beglichen

 

ING BANK SLASKI SA oddz. Jelenia Gora; NR.:10 1050 1155 1000 0097 1691 7282 PLN

Mietbedingungen

1. Der Mietvertrag wird mit Ihrer Unterzeichnung / Bestätigung von beiden Seiten abgeschlossen. Wird die Anzahlung nicht innerhalb einer Frist von einem Tag beglichen, ist der Vertrag hinfällig und wird aufgelöst.

2. Der Gastgeber verpflichtet sich zur Ausstattung der Räume, wie es in dem Vertrag beschrieben ist, und sorgt für die Instandhaltung dieser Räumlichkeiten.

3. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Mietvertrag zu nutzen, und kann nicht ohne Zustimmung des Gastgebers das Zimmer verleihen oder Betten an Dritte vergeben.

4. Das Annehmen von Gästen erfordert die Benachrichtigung des Gastgebers.

5. Die Ausstattung der Räume wird mit dem Mieter zusammen beim Beziehen und Verlassen der Räumlichkeiten überprüft, um jegliche Schäden zu notieren. Der Mieter haftet für alle Schäden in den gemieteten Räumlichkeiten. Etwaige Schäden und Mängel sind sofort an den Gastgeber zu melden. Für Schäden an der Ausstattung, die von Gästen der Mieter verursacht werden, hat der Mieter zu haften.

6. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, indem er spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aufenthalts eine schriftliche Verzichtserklärung einreicht. Wenn der Mieter später zurücktritt oder die Wohnung nicht bezieht, kann der Gastgeber die vollen Kosten für den ganzen geplanten Aufenthalt verlangen.

7. Wenn der Mieter nicht Innerhalb von 24 Stunden sein reserviertes Zimmer bezieht, und keine Verspätung anmeldet, kann die Wohnung an andere Personen vermietet werden. In dem Fall steht dem Mieter eine Rückerstattung von 50% der Kosten für den geplanten Aufenthalt zu.

8. Das vorzeitige Verlassen der Wohnung entbindet den Mieter nicht vom Tragen der Gesamtkosten für den geplanten Aufenthalt. In Lebenssituationen, die unvorhersehbar auftreten können, kann der Gastgeber dem betroffenen Mieter die Kosten für den Aufenthalt reduzieren.

9. Das Halten von Haustieren in der Wohnung und auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

10. Wenn der Mieter das Leben der anderen Gäste erschwert, kann der Gastgeber vom Vertrag zurücktreten und die Miete für das Zimmer einbehalten. Das passiert nur in Fällen von Fehlverhalten, das im Widerspruch zu den Grundsätzen der sozialen Koexistenz steht, und /oder bei Vertragsbruch.

11. In den Unterkünften ist das Rauchen streng verboten.

12. Der Gesamtbetrag wird aus dem Brutto Betrag / Vermieter haftet nicht WAT/. ( MwSt. )

Mit der Reservierung erklärt sich der Mieter mit den Bedingungen des Mietvertrages einverstanden und akzeptiert diese.